Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin KochAusbV 1998 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich anerkannt.